Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CANSOLUTIONS GmbH, Römerstr. 39, 72379 Hechingen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CANSOLUTIONS GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der im Berufsstand üblichen Sorgfalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Empfehlungen und Konzepte des Auftragnehmers stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Tagessätze abgerechnet. Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei längerfristigen Projekten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt und in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Er stellt sicher, dass die erforderlichen Ressourcen, Räumlichkeiten und Mitarbeitenden für die Durchführung des Projekts zur Verfügung stehen.
Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den Mehraufwand gesondert berechnen.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich werden, sowie Informationen, deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im eigenen Unternehmen.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachweislich entstandener Stornokosten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: August 2026